Mit Inkrafttreten der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2008 wird die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu geregelt.
Seit Inkrafttreten der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2008 ist die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu geregelt.
Das bedeutet für Sie:
Alle Änderungen an Feuerungsanlagen müssen dem zuständigen Bezirksbevollmächtigten Kaminkehrer vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Die erforderliche Überprüfung umfasst:
– die Eignung der Feuerstätte nach Baurecht
– die Aufstellbedingungen der Feuerstätte
– die Errichtung der Abgasanlage
– die Tauglichkeit der Abgasanlage
– die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage
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