Ab 1.Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen.
Ab 22.März 2010 tritt die neue Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft.
Auch in Zukunft kommt der Kaminkehrer, um Kamine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistungen übernimmt und welche Gebühren anfallen ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben.
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