Energieberater (HWK)
In den letzten Jahren wurden von unterschiedlichsten Bildungsträgern, vornehmlich den Handwerkskammern Weiterbildungsmaßnahmen etabliert, die von unseren Kollegen rege und erfolgreich absolviert wurden.
Wichtigstes Kriterium dieser Bildungsmaßnahmen ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses und die damit verbundene Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen und/ oder Nachweisen wie dem [2]Energieausweis oder Energiepass. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Ablegung einer Prüfung zum Energieberater (HWK).
Somit ist ihr Kaminkehrer der Energie-Experte und dieser kann seinen Kunden viele Vorteile bieten:
– Bei unserer täglichen Arbeitsausführung sind wir vor Ort,
– haben keine langen Anfahrtswege,
– wir kennen die Gebäude,
– wir kennen die Feuerungsanlagen,
– somit können wir kostengünstig und neutral Beratungen durchführen.
_______________________________________________
[1] Eine allgemeinverbindliche Berufsbezeichnung Energieberater gibt es nicht, d. h. der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt auch keinen allgemein gültigen beruflichen Standards oder Regelungen.
Im Allgemeinen werden Fachleute als Energieberater bezeichnet, die technische Geräte oder Immobilien energetisch bilanzieren und begutachten. Sie geben bei dieser so genannten Energieberatung wichtige Ratschläge und Hinweise bei Erwerb oder Erneuerung.
[2] Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. U. a. soll diese Verordnung die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Der Tabelle ist zu entnehmen, wie viele Kaminkehrer sich bisher freiwillig zum Energieberater haben ausbilden lassen.
Innung | Obb. | Ndb. | Opf. | Ofr. | Mfr. | Ufr. | Schw. | LIV |
Energieberater insgesamt |
364 | 133 | 193 | 160 | 242 | 203 | 159 | 1254 |
Anteil BKM´s Arbeitgeber) |
286 | 107 | 120 | 116 | 162 | 151 | 116 | 1058 |
Anteil Meister-gesellen (Arbeitnehmer) |
78 | 26 | 73 | 44 | 80 | 52 | 43 | 355 |
Anzahl Kehrbezirke (Betriebe) |
398 | 167 | 139 | 143 | 193 | 164 | 188 | 1392 |
Anteil BKM´s in % | 71,9 | 64 | 86,3 | 81,2 | 83,9 | 92 | 61,7 | 76 |
Stand 2008: | 12.2. | 11.2 | 15.2 | 12.2 | 15.2. | 12.2. | 01.2. | 19.2. |