Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feurstätten darf durch den Betrieb von Raumluftabsaugenden Anlagen wie:
– Lüftungsanlagen
– Dunstabzugsanlagen
– Abluft-Wäschetrockner
– Zentrale Staubsaugeranlagen
nicht beeinträchtigt werden.
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Feuerstätten, ist eine Beratung durch den Bevollmächtigten Kaminkehrermeister vor der Inbetriebnahme einer Feurstätte unerlässlich.
Ihr Kaminkehrermeister berät Sie gerne, vor der Aufstellung einer Feuerstätte, welche Maßnahme für den sicheren Betrieb Ihre Feurstätte erforderlich ist.